Beglaubigung- durch IHK, oder Notar oder Gericht

IHK Bestätigung

In einigen Ländern im internationalen Warenverkehr sind Bescheinigungen und

Beglaubigungen auf Handelspapieren für die Einfuhrabfertigung vorgeschrieben. Es müssen dabei länderspezifische Vorschriften, EG-Verordnungen und nationale deutsche Bestimmungen beachtet werden.

Die zuständigen Behörden vieler Staaten verlangen für den Import von Waren offizielle Bescheinigungen oder Geschäftspapiere, die von einer Industrie- und Handelskammer bestätigt wurden. In vielen Fällen ist auch eine konsularische Legalisation erforderlich, nachdem die IHK-Bestätigung ausgestellt wurde. Es kann jedoch auch sein, dass Kunden eine IHK-Bestätigung für bestimmte Dokumente benötigen, beispielsweise im Rahmen von Akkreditivgeschäften. Die geforderten Dokumente sind in der Regel Warenbegleitpapiere wie

Exportrechnungen, Proforma-Rechnungen, betriebliche Qualitäts- und Analysenzertifikate,

Packlisten, Hersteller- / Ursprungserklärungen und ähnliches. Eine sogenannte IHKBescheinigung, die die IHK-Zugehörigkeit bestätigt, kann für internationale Aktivitäten wie Ausschreibungen, Registrierungen und Vertriebsmaßnahmen ausgestellt werden.

Für IHK-Bestätigungen gelten grundsätzlich folgende Anforderungen:

  • Es müssen die gesetzlichen Vorschriften Deutschlands oder der Europäischen Union eingehalten werden.
  • Wünsche des Empfangslandes oder des Kunden können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit diesen Vorschriften übereinstimmen.
  • Erklärungen auf Firmenbogen müssen original unterschrieben sein.
  • Die Angaben in den Dokumenten müssen nachgewiesen werden. 
  • Vordatierungen sind unzulässig.
  • Kopien der Unterlagen verbleiben bei der IHK.

Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der IHK Bestätigung und den weiteren Überbeglaubigungen bis hin zum Konsulat.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie das Kunden Dialog Center vom Kölner Visa Zentrum per E-Mail unter info@k-v-z.de kontaktieren oder uns unter +49 221 9333 850 anrufen.

Notarielle Beglaubigungen

Notarielle Beglaubigungen können entweder für Unterschriften oder für Abschriften ausgestellt werden.

Die Beglaubigung von Unterschriften ist dann erforderlich, wenn eine öffentliche

Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Fall muss die Erklärung schriftlich verfasst werden und die Unterschrift des Unterzeichners muss von einem Notar beglaubigt werden. Der Notar bestätigt somit, dass die Unterzeichnung tatsächlich von der Person vorgenommen wurde, die behauptet hat, sie geleistet zu haben. Die notarielle

Vorbeglaubigung bestätigt also lediglich die Echtheit der Unterschrift und nicht den Inhalt des Dokuments.

Die Beglaubigung von Abschriften ist eine weitere Form der notariellen Beglaubigung. Hier beglaubigt der Notar nicht die Unterschrift, sondern bestätigt notariell, dass die vorliegende Abschrift eine korrekte Kopie des Originals oder der Hauptschrift ist. Die Übereinstimmung der beiden Dokumente wird damit bestätigt. Die Hauptschrift kann eine Urschrift, eine beglaubigte Kopie oder eine Ausfertigung sein. Mit der Beglaubigung wird öffentlich bestätigt, dass eine Abschrift inhaltlich mit der Vorlage (Urschrift) identisch ist.

Es ist zu beachten, dass diese Beglaubigung nicht die Echtheit oder Gültigkeit des

Originaldokuments bescheinigt, sondern lediglich die inhaltliche Übereinstimmung zwischen der Vorlage und der Abschrift. Eine beglaubigte Kopie einer Kopie der Urschrift/des Originals ist nicht möglich.

Der Beglaubigungsvermerk enthält in der Regel die Bestätigung der inhaltlichen Übereinstimmung, die genaue Bezeichnung des Schriftstücks, dessen Abschrift/Kopie beglaubigt wird, den Ort und den Tag der Beglaubigung sowie die Unterschrift des Notars und das Dienstsiegel.

Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der Notariellen Beglaubigungen und den weiteren Überbeglaubigungen bis hin zum Konsulat.

Für weitere Informationen kann man das Kunden Dialog Center vom Kölner Visa Zentrum

unter info@k-v-z.de kontaktieren oder unter +49 221 9333 850 anrufen.                                                  

Landgericht Überbeglaubigung und Konsulat

Die Überbeglaubigung von Dokumenten für Konsulate erfolgt in der Regel durch die zuständigen Landgerichte. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Beglaubigung von bereits beglaubigten Dokumenten, die für eine Verwendung im Ausland bestimmt sind. Die Überbeglaubigung durch das Landgericht bestätigt die Echtheit und Gültigkeit der ursprünglichen Beglaubigung, die von einer anderen Behörde oder Institution durchgeführt wurde.

Die Überbeglaubigung ist ein wichtiges Verfahren für den internationalen Schriftverkehr, da sie sicherstellt, dass die Dokumente von den zuständigen Behörden im Zielland anerkannt werden. Die Anforderungen für die Überbeglaubigung können je nach Land und

Verwendungszweck der Dokumente variieren. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld über die genauen Anforderungen zu informieren.

Für die Überbeglaubigung von Dokumenten müssen in der Regel bestimmte Unterlagen und Informationen vorgelegt werden, wie zum Beispiel die ursprüngliche Beglaubigung, eine Übersetzung des Dokuments (falls erforderlich) und gegebenenfalls weitere Nachweise. Nach erfolgreicher Überbeglaubigung stellt das Landgericht eine entsprechende Bescheinigung aus, die das Dokument für die Verwendung im Ausland gültig macht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Überbeglaubigung durch das Landgericht nicht die endgültige Beglaubigung für die Verwendung im Zielland ist. Oftmals ist zusätzlich eine Beglaubigung durch das Konsulat oder die Botschaft des Ziellandes erforderlich. In diesem Fall muss das beglaubigte Dokument beim Konsulat vorgelegt werden, das eine weitere Überprüfung durchführt und gegebenenfalls eine eigene Beglaubigung ausstellt.

Insgesamt ist die Überbeglaubigung von Dokumenten ein wichtiger Schritt im internationalen Schriftverkehr und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Beachtung der jeweiligen Anforderungen und Verfahren.

Konsulate

Überbeglaubigung von Dokumenten für Konsulate bezieht sich auf den Prozess der zusätzlichen Beglaubigung eines bereits beglaubigten Dokuments durch das Konsulat eines anderen Landes. Dies geschieht, wenn ein Dokument für die Verwendung im Ausland legalisiert werden muss und sowohl eine öffentliche Beglaubigung als auch eine Überbeglaubigung durch das zuständige Konsulat erforderlich sind.

Die Überbeglaubigung durch das Konsulat bestätigt, dass die öffentliche Beglaubigung des

Dokuments authentisch und rechtmäßig ist und vom zuständigen Notar oder der zuständigen Stelle durchgeführt wurde. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass das Dokument im Ausland anerkannt wird.

Die spezifischen Anforderungen für die Überbeglaubigung von Dokumenten können je nach

Land und Dokumenttyp variieren. Es ist daher ratsam, sich im Voraus über die erforderlichen Schritte und Verfahren zu informieren, um Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der Überbeglaubigung von Landgericht und Konsulat.